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Energie Wettingen
Fohrhölzlistrasse 11
5430 Wettingen, CH
056 437 20 90
info@energiewettingen.ch
Energie Wettingen

Eigenverbrauchslösungen

Eigenstrom I

Mögliche Eigenverbrauchslösungen:

Icon Teaser Eigenverbrauchsmodel

Eigenstrom I

Die einfache Lösung, um Solarstrom in einem Mehrfamilienhaus zu nutzen.
 

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Icon Teaser vZEV 2

vEigenstrom I

Die einfache Lösung, um Solarstrom in mehreren benachbarten Gebäuden zu nutzen

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Icon Teaser vZEV 2

ZEV/vZEV

Für Lösungen von Drittanbietern

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Icon Teaser LEG

LEG

ab 2026

Eigenverbrauchslösungen erklärt

Eigenverbrauchslösungen bieten sowohl stromproduzenten als auch Stromverbrauchern zahlreiche attraktive Vorteile.

Mit einer Eigenverbrauchsgemeinschaft wird Solarstrom genau dort genutzt, wo er produziert wird – im Haus oder in der Nachbarschaft. Das senkt die Stromkosten für alle Beteiligten und macht die Solaranlage noch wirtschaftlicher.

Seit dem neuen Stromgesetz können Eigenverbrauchsgemeinschaften noch flexibler gestaltet werden. Neben dem klassischen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gibt es seit 2025 auch die Möglichkeit des virtuellen Zusammenschlusses (vZEV). 

Energie Wettingen bietet mit Eigenstrom I und vEigenstrom I eine einfache Alternative zum ZEV oder vZEV. Diese Lösungen funktionieren im Prinzip gleich – sind aber deutlich unkomplizierter für Anlagenbetreiber und Eigentümer. Es braucht keine zusätzlichen Stromzähler und es muss auch kein eigenes Abrechnungssystem bewirtschaftet werden. Energie Wettingen übernimmt diese Aufgaben für Sie.

Ab 2026 wird es zudem möglich sein, lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zu gründen. 

ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)

Klassische ZEV sind in der Schweiz seit 2018 möglich. Ein ZEV ermöglicht es mehreren Parteien – zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus – gemeinsam den lokal erzeugten Solarstrom zu nutzen. Dabei teilen sich alle Teilnehmenden einen Netzanschlusspunkt und erhalten vom Energieversorger eine Gesamtabrechnung. Innerhalb des ZEV ist der ZEV-Verantwortliche für die Abrechnung der einzelnen Teilnehmenden zuständig.

vZEV (Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)

vZEV gibt es in der Schweiz seit Anfang 2025. Bei einem vZEV können neu die Anschlussleitungen sowie die lokale Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt genutzt werden, so dass der Zusammenschluss in einem grösseren Umkreis erfolgen kann. Bei einem vZEV können zusätzlich auch mehrere Stromzähler des Energieversorgers virtuell miteinander verrechnet werden. So können sich – sofern es die örtlichen Gegebenheiten im Verteilnetz zulassen – beispielsweise ein Mehrfamilienhaus mit Solaranlage und mehrere Einfamilienhäuser (EFH) – mit oder ohne Solaranlage – zu einem vZEV zusammenschliessen.

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ZEV und vZEV

Eigenstrom I und vEigenstrom I – Die unkomplizierten Lösungen von Energie Wettingen

Mit Eigenstrom I profitieren Sie von einer einfachen, kosteneffizienten und unkomplizierten Lösung für die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom, ohne einen klassischen ZEV zu gründen. Mieter und Stockwerkeigentümer erhalten weiterhin ihre Stromrechnung direkt von Energie Wettingen. Neben dem Strom aus dem Netz wird neu auch der bezogene Solarstrom verrechnet, wobei der Tarif vom Betreiber der PV-Anlage festgelegt wird. Der Anlagenbetreiber erhält von Energie Wettingen alle drei Monate eine Gutschrift – sowohl für den an andere verkauften als auch für den überschüssigen Strom, der ins Netz eingespeist wird. Somit haben die Betreiber der Solaranlage keinen administrativen Aufwand und müssen sich um nichts weiter kümmern.

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Seit 2025 bietet Energie Wettingen mit vEigenstrom I eine neue, besonders einfache Lösung für Eigenverbrauchsgemeinschaften an.

Mit vEigenstrom I können mehrere Gebäude am gleichen Netzanschlusspunkt zu einer Gemeinschaft verbunden werden – genau wie bei einem virtuellen ZEV (vZEV), aber mit weniger Aufwand und mehr Komfort.

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Eigenstrom I und vEigenstrom I

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Ab 2026 können sich Solarstrom-Produzenten, Speicher-Betreiber und Endverbraucher zu einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zusammenschliessen. Eine LEG kann geografisch grösser sein als ein vZEV und orientiert sich an den Gemeindegrenzen. Für geteilten Strom innerhalb der LEG fällt – anders als bei ZEV und vZEV –  ein reduziertes Netznutzungsentgelt an. 

Anfrage zur Vorabklärung von vEigenstrom I/vZEV

Anhand dieser Angaben klärt Energie Wettingen als Ihr Verteilnetzbetreiber die möglichen Objekte/Gebäude, welche am Zusammenschluss teilnehmen können.

Ich beantworte gerne Ihre Fragen