Bau von Photovoltaik-Anlagen
Hauseigentümer, Verwaltungen und Unternehmen werden darin unterstützt, auf ihren Liegenschaften erneuerbare Energien zu produzieren und zu nutzen.
Einmaliger Investitionsbeitrag
Der Bund fördert Photovoltaikanlagen über einen einmaligen Investitionsbeitrag, die sogenannte Einmalvergütung (EIV). Dieser Investitionsbeitrag wird durch das Förderprogramm Energie um 50 Prozent erhöht.
(Details siehe Verordnung über das Förderprogramm Energie)
Die Fördermittelbewirtschaftung für den Bund führt die Pronovo AG durch. Informationen zur Fördermittelhöhe und zur Antragstellung sind auf pronovo.ch publiziert. Die Fördermittelbeiträge des Förderprogramm Energie basieren auf den Regelungen und Beträgen der Pronovo AG.
Photovoltaikanlagen von besonderer Bedeutung
Durch das Förderprogramm Energie können Photovoltaikanlagen von besonderer Bedeutung, welche einen Eigenverbrauch von weniger als 10% aufweisen, zusätzlich zu Absatz 1 mit einer Einspeisevergütung (Rp./kWh) gefördert werden.
(Details siehe Verordnung über das Förderprogramm Energie)