ZEV/vZEV
Eigenverbrauchsgemeinschaften von Drittanbietern
Ein ZEV oder vZEV erlaubt es mehreren Eigentümern oder Mietern, sich zusammenzuschliessen und gemeinsam den selbst produzierten Solarstrom zu nutzen. Dabei tritt der Zusammenschluss als Einheit gegenüber dem Netzbetreiber auf und verfügt nur über einen einzigen Netzanschlusspunkt.
Ein ZEV ermöglicht es mehreren Parteien – zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus – gemeinsam den lokal erzeugten Solarstrom zu nutzen. Dabei teilen sich alle Teilnehmenden einen Netzanschlusspunkt und erhalten vom Energieversorger eine Gesamtabrechnung. Innerhalb des ZEV ist der ZEV-Verantwortliche für die Abrechnung der einzelnen Teilnehmenden zuständig.
Bei einem vZEV können neu die Anschlussleitungen sowie die lokale Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt genutzt werden, so dass der Zusammenschluss in einem grösseren Umkreis erfolgen kann. So können sich beispielsweise ein Mehrfamilienhaus mit Solaranlage und zwei Einfamilienhäuser zu einem vZEV zusammenschliessen. Mit einem vZEV können auch mehrere Stromzähler von Energie Wettingen virtuell miteinander verrechnet werden.
Was ist der Unterschied zwischen ZEV-/vZEV-Lösungen von Drittanbietern und den Eigenverbrauchslösungen von Energie Wettingen (Eigenstrom I / vEigenstrom I)?
Bei Lösungen von Drittanbietern gibt es einige wichtige Unterschiede:
- Kein direkter Vertrag mit Energie Wettingen: Die Mieterinnen, Mieter oder Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer sind nicht mehr direkt Kundinnen und Kunden von Energie Wettingen, sondern beziehen den Strom über den ZEV-Verantwortlichen.
- Ein Ansprechpartner: Die verantwortliche Person des ZEV (ZEV-Verantwortliche) gilt als einzige Kundin bzw. einziger Kunde gegenüber Energie Wettingen – nicht mehr jede einzelne Partei.
- Private Zähler notwendig: Damit der Stromverbrauch im Gebäude korrekt abgerechnet werden kann, muss eine eigene (private) Messinfrastruktur hinter dem Netzanschluss von Energie Wettingen installiert werden.