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Energie Wettingen
Fohrhölzlistrasse 11
5430 Wettingen, CH
056 437 20 90
info@energiewettingen.ch
Energie Wettingen

Nachhaltiger Strom aus Wasserkraft

Wasser 11

Wir setzen auf erneuerbare Energien und liefern sämtlichen Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung Wasserstrom.

Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit, auf lokal produzierten Strom aus dem Limmat-Wasserkraftwerk Wettingen und den eigenen Solarkraftwerken umzustellen.

Wasserkraft ist die wichtigste einheimische Energiequelle. Rund 60% des in der Schweiz produzierten Stroms stammen aus Wasserkraft. Diese Art der Stromproduktion ist zuverlässig, praktisch CO2-frei sowie speicher- und erneuerbar. Wasserkraft ist zudem eine kostengünstige, äusserst effiziente und umweltfreundliche Form der Stromerzeugung.

In den Wintermonaten reichen die Wasserreserven der Schweiz jedoch nicht aus, um den landesweiten Strombedarf vollständig zu decken. Deshalb muss während dieser Zeit Strom importiert werden. Solarstrom hilft, den Anteil solcher Importe teilweise zu verringern. 

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, auf geeigneten Dachflächen in Wettingen Photovoltaikanlagen zu bauen und zu betreiben. 

Unsere Stromprodukte

Wasser 01 Mood klein

Wasserstrom (Standardprodukt) 

100% Wasserstrom aus der Schweiz oder der EU

Strom aus Schweizer oder europäischen Wasserkraftwerken
 

Herkunft: 100% Schweiz/EU

Natur 02 Mood

Naturstrom

80% Wasserstrom und 20% Solarstrom aus Wettingen

Strom aus dem «naturemade star»-zertifizierten Limmat-Wasserkraftwerk Wettingen (EWZ) und den eigenen Solarkraftwerken

Herkunft: 100% Wettingen

Solar 01 Mood

solarstrom

100% Solarstrom aus Wettingen

Strom aus den eigenen Solarkraftwerken
 

Herkunft: 100% Wettingen

Strompreise: Fragen und Antworten

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Im Wesentlichen besteht der Strompreis aus drei Komponenten: den Tarifen für Energie und Netznutzung sowie den Abgaben ans Gemeinwesen und an den Bund zwecks Förderung der erneuerbaren Energien.

Tarif für die Energie
Der Energietarif ist der Preis für die gelieferte elektrische Energie. Im aktuellen teilliberalisierten Strommarkt können die festen Endverbraucher (Haushalts- und Gewerbekunden) nicht am freien Markt teilnehmen und müssen die elektrische Energie aus der Grundversorgung beim lokalen Netzbetreiber beziehen. Die für die Grundversorgung benötigte Energie erzeugt der Netzbetreiber entweder mit eigenen Kraftwerken oder er kauft sie am Markt ein.

Tarif für die Netznutzung
Der Transport und die Verteilung des Stroms vom Kraftwerk bis ins Haus wird dem Kunden als Netznutzung verrechnet. Der Netznutzungstarif umfasst die Kosten für

  • für die Erneuerung, den Ausbau, den Unterhalt, den Betrieb sowie die Überwachung des Stromverteilnetzes,
  • das Mess- und Informationswesen, für die Abrechnung und den Kundendienst,
  • die allgemeinen Systemdienstleistungen (SDL) der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid, die für den ständigen Ausgleich zwischen Verbrauch und Produktion zuständig ist. Neu verrechnet Swissgrid 2024 erstmals auch die Kosten für die Stromreserven des Bundes den Stromkunden weiter.

Abgaben
Die Abgaben umfassen zum einen die Bundesabgabe und zum anderen die kommunalen Abgaben.

Die Bundesabgabe enthält den Netzzuschlag zur schweizweiten Förderung erneuerbarer Energien. Im Wesentlichen gehören dazu die Investitionsbeiträge für verschiedene Erzeugungstechnologien, die Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen, das Einspeisevergütungssystem (KEV) und die Marktprämie für die bestehende Grosswasserkraft. Der Bundesrat legt die Höhe der Abgabe jährlich bedarfsgerecht fest. 

Daneben werden kommunale Abgaben an das Gemeinwesen erhoben. Zu diesen gehören Konzessionsgebühren für die Sondernutzung von öffentlichem Grund zur Verlegung von Stromleitungen und Abgaben zur lokalen Finanzierung der Förderung der erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmassnahmen.

Wie funktioniert der Stromeinkauf von Energie Wettingen?

Wir kaufen den Strom für das entsprechende Lieferjahr im Voraus strukturiert ein. Dies über einen Zeitraum von drei Jahren gemäss der Stromgesetzgebung der Schweiz. Mit dieser Strategie können die Tarife in der Regel bis zu einem gewissen Grad geglättet werden. Da wir ausser Solarstrom aber keinen eigenen Strom produzieren – das Limmatkraftwerk in Wettingen gehört dem Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) und nicht, wie oft fälschlich angenommen, uns –, sind wir gezwungen, den grössten Teil der benötigten Strommenge am Markt zu beschaffen, also an der Strombörse. Entsprechend bekommen unsere Kundinnen und Kunden die hohen Einkaufspreise viel stärker zu spüren als beispielsweise jene des EWZ, das einen Überschuss an eigenproduziertem Strom aufweist und somit nur eine geringe Preiserhöhung vornehmen muss. Wir kalkulieren unsere Strompreise seit Jahren marktnah und geben sowohl Kostensteigerungen wie auch Kostensenkungen an unsere Kunden weiter. 

WANN GELTEN WELCHE TARIFZEITEN?

Hochtarif (HT):
Montag – Freitag, 7.00 – 20.00 Uhr
Samstag, 7.00 – 13.00 Uhr

Niedertarif (NT):
Alle übrige Zeiten

Die genannten Tarifzeiten gelten auch an Feiertagen. 

Wann kann ich mein Stromprodukt wechseln?

Kundinnen und Kunden können ihr Stromprodukt nach ihren Bedürfnissen auswählen. Ohne Wahl wird automatisch das Produkt wasserstrom zugeteilt.

Das Stromprodukt kann jeweils bis zum 30. November für das Folgejahr auf den 1. Januar gewechselt werden.

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Das Stromprodukt kann jeweils bis zum 30. November für das Folgejahr auf den 1. Januar gewechselt werden.
 

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